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Elementarpädagog:in - Assistenz für Kinderbetreuungseinrichtungen (w/m/d)

Stadtgemeinde Hallein

Elementarpädagog:in - Assistenz für Kinderbetreuungseinrichtungen (w/m/d)

Stadtgemeinde Hallein

Hallein・vor 5 Tagen

  • Anstellungsart: Vollzeit
  • Gehalt: ab 3252 € monatlich
  • Positionsebene: Berufserfahrung

Elementarpädagog:in - Assistenz für Halleiner Kinderbetreuungseinrichtungen (w/m/d)

Du hast ein Herz für Kinder und willst sie mit Begeisterung durch ihren Alltag begleiten? Als Assistenz in der Elementarpädagogik unterstützt du unser Team mit vollem Einsatz, Empathie und Freude am Miteinander. Ob in Vollzeit oder Teilzeit - bei uns zählt dein Engagement, deine Kreativität und dein Wunsch, gemeinsam etwas zu bewegen. Wir suchen eine motivierte Persönlichkeit, die mit uns den Kindergartenalltag bunt, liebevoll und lebendig gestaltet.

Gestalten.
Das sind deine Aufgaben:

  • Assistenz bei der Führung der Kindergruppe
  • Planung, Umsetzung und Reflexion der pädagogischen Arbeit, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder
  • Aktive Teilnahme an der Teamarbeit und kreative Mitgestaltung des Gruppenalltags
  • Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie individuelle Förderung der Kinder
  • Offene und respektvolle Kommunikation mit dem Team, Eltern, Erziehungsberechtigten und Bildungspartnern

Gemeinsam.
Das wünschen wir uns für unser Team:

  • Abgeschlossene Kindergarten- oder sonderpädagogische Ausbildung, zB BAfEP oder BÖE oder Kolleg für Elementarpädagogik
  • Alternativ: Reife- bzw Diplomprüfung für Sozialpädagogik oder staatlich anerkannte Erzieher:innen; Reife-und/oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik oder abgeschlossenes Studium Pädagogik oder Psychologie oder Lehrkräfte für Volks-, Mittel-, Sonderschulen sowie AHS
  • Wünschenswert: Berufserfahrung in der Betreuung von Kindern im Kindergarten bzw. in der Tagesbetreuung
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (Erstsprache oder mindestens C1)
  • Sicherer Umgang in Microsoft Office (insbesondere Outlook, Word, Excel)
  • Wünschenswert: BADOK - Schulung, Kenntnisse über den BildungsRahmenPlan, Erfahrungen mit HOKITA
  • Wünschenswert: Nachweis eines 16 stündigen Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt

Zukunft.
Darauf kannst du dich bei uns freuen:

  • Kultur der Wertschätzung & Teamspirit: Ein Arbeitsumfeld, das auf Respekt, Zusammenarbeit und offene Kommunikation setzt.
  • Vielseitige Aufgaben mit Sinn & Zukunftssicherheit: Spannende Tätigkeiten in einem stabilen, krisensicheren Umfeld.
  • Mehr Urlaub für mehr Erholung: Eine zusätzliche sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
  • Attraktive Benefits für deinen Alltag: zahlreiche Teamevents und Ermäßigungen in lokalen Geschäften.
  • Lernen & Weiterentwickeln: Fort- und Weiterbildungsangebote für deine persönliche und berufliche Entwicklung.
  • Mobilität fördern: Fahrtkostenzuschuss für einen entspannten Arbeitsweg.
  • Gesundheit im Fokus: Vielzahl an betrieblichen Angeboten zur Gesundheitsförderung und Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Die Grundlage für die Entlohnung ist das Salzburger Gemeinde- Vertragsbedienstetengesetz 2001. Einstufung: Entlohnungsgruppe kp bei Vollzeitbeschäftigung mind. EUR 3.252,00. Die genaue Einstufung erfolgt nach Erfassung der nachgewiesenen Vordienstzeiten.

Deine Ansprechpartnerin.
Für deine Fragen.

Sigrid Winkler
sigrid.winkler@hallein.gv.at
+43 6245 8988 216

Mehr Infos zu unseren Auswahlverfahren:

Je nach Position umfassen unsere Auswahlverfahren verschiedene Schritte - von Kennenlerngesprächen bis hin zu Schnupper- oder Probearbeitstagen. Uns ist es ein besonderes Anliegen allen Bewerber:innen einen transparenten Überblick über den Aufbau des jeweiligen Auswahlverfahrens zu geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Bürgermeister in Abstimmung mit den zuständigen Gremien - selbstverständlich unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

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Der Bürgermeister
Alexander Stangassinger

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Hier findest du alle unserer aktuellen Stellenangebote:
hallein.gv.at/jobs

Bitte beachte dass, anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen nicht ersetzt werden können.

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